Immobilien

  • Überwachung des baulichen Zustands
  • Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Vergabe und Überwachung notwendiger Reparaturen
  • Auswahl erforderlicher Fachfirmen
  • Abschluss von Wartungsverträgen

Unser Service ist nicht rechts- oder steuerberatend. Bei Bedarf schalten wir eine erfahrene Anwaltskanzlei ein.

  • Mietwohnungsverwaltung, Verwaltung von Miethäusern
  • Suche nach geeigneten Mietern für Ihre Wohnung und Bonitätsprüfung vor Vertragsabschluß
  • Mietvertragsabschlüsse und Mietvertragskündigungen
  • Einzug der Mieten und Überwachung der Mieteingänge
  • Zeitnahes Mahnwesen / Mietinkasso
  • Verwaltung und Überwachung von Kautionen
  • Abrechnungen mit den Mietern
  • Abwicklung bei Mieterwechsel (Abnahme, Übergabe, Reparaturen)
  • Jahres- und Einzelabrechnung für Mieter und Eigentümer
  • Abwicklungen mit Behörden
  • Abwicklungen mit Versicherungen
  • Bearbeitung sämtlicher Korrespondenz mit den Mietern

Die Pflichten des Verwalters ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), der Teilungserklärung und den Beschlüssen der Eigentümerversammlung. Der Verwalter führt eine ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in technischer, bestandserhaltender, organisatorischer und kaufmännischer Hinsicht durch. Er gibt der Eigentümergemeinschaft Empfehlungen in allen Fragen rund um die Immobilie und steht unterstützend und beratend zur Seite.

  • Aufstellen und Überwachen der Hausordnung
  • Durchführung der Eigentümerversammlung
  • Umsetzung der Eigentümerbeschlüsse
  • Aufstellung des Wirtschaftsplans
  • Veranlassen der Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Ordnungsgemäße Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
  • Abschluss von Verträgen und sonstigen Rechtsgeschäften
  • Verhandlungen und Abschluss von Versicherungen
  • Controlling der wirtschaftlichen Belange
  • Kontrolle der Hausmeistertätigkeit